So müssen zum Beispiel DVGW-zertifizierte Trinkwasser-Enthärtungsanlagen gemäß der DIN EN 806-5 (Technische Regel für Trinkwasser-Installationen) einmal jährlich gewartet werden. Die Wartung kann durch einen qualifizierten und geschulten Sanitär-Fachbetrieb oder unseren Technischen Kundendienst ausgeführt werden.
Aber auch Wasseraufbereitungsanlagen im kommunalen oder gewerblichen Einsatz müssen zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung oder Produktion einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden.
Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages stellen Sie die termingerechte Abwicklung aller Wartungsarbeiten zu einem Pauschalbetrag sicher. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.